Aktueller Hinweis
Liebe Angehörige, liebe BesucherInnen,
gemäß der 2. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundesministeriums gelten mit 28. Februar 2021 im Haus zum Guten Hirten folgende Besuchsregelungen:
- Maximal 2 Besuche mit jeweils höchstens 2 Personen pro BewohnerIn pro Woche
- Telefonische Terminvereinbarung im Büro notwendig
- BesucherInnen müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) bzw. einen negativen Anti-Gen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen (Personen, die in den vergangenen sechs Monaten nachweislich mit COVID-19 infiziert waren, müssen keinen Test, jedoch den Nachweis der Covid-19-Infektion, vorweisen; einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten gleichzuhalten)
- Hinweis: Es besteht das Angebot eines kostenlosen Antigen-Tests durch das Land Tirol. Nähere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter https://tiroltestet.leitstelle.tirol/
- Während des gesamten Aufenthalts ist eine FFP2 Maske zu tragen
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Gesundheitskontrolle am Haupteingang
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Besuchsbereiche: Freigelände, Café, Zimmer
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Benutzen Sie den Händedesinfektionsspender beim Eintreten und Verlassen des Hauses
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Füllen Sie im Haupteingang das Datenblatt aus
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Halten Sie Abstand zu allen Personen von mindestens 2 Metern
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
» Ein sehr gepflegtes und familiäres Pflegeheim. Ich bin froh, dass ich meine Mutter bei Ihnen unterbringen konnte, sie ist da in bester Betreuung. Danke! «
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