Aktueller Hinweis
Liebe Angehörige, liebe BesucherInnen,
gemäß der 2. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundesministeriums gelten mit 28. Februar 2021 im Netzwerk St. Josef folgende Besuchsregelungen:
- Maximal 2 Besuche mit jeweils höchstens 2 Personen pro KlientIn pro Woche
- Voranmeldung im jeweiligen Bereich
- BesucherInnen müssen - nach Möglichkeit - einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) bzw. einen negativen Anti-Gen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen und jedenfalls eine FFP2-Maske während des gesamten Aufenthalts tragen (Personen, die in den vergangenen sechs Monaten nachweislich mit COVID-19 infiziert waren, müssen keinen Test, jedoch den Nachweis der Covid-19-Infektion, vorweisen; einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten gleichzuhalten)
- Besuchsbereiche: Freigelände oder Zimmer
- Benutzen Sie den Händedesinfektionsspender beim Eintreten und Verlassen des Hauses
- Füllen Sie das Datenblatt aus
- Halten Sie Abstand zu allen Personen von mindestens 2 Metern
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
» Ich bin dankbar, dass unser Sohn einen Platz in Ihrer Einrichtung gefunden hat, wo er sich wie ein Familienmitglied wohlfühlt. «

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